Der Ermessensspielraum
wird
in
Bezug
auf
die
Auswahl
und
Gewichtung
der
Kriterien
nicht
immer
auf
sinnvolle
pädagogische
Weise
ausgeschöpft.
Mit
der
persönlichen
Einstellung,
dass
die
aktive
mündliche
Mitarbeit
das
höchste
Maß
der
Bewertung
sein
muss,
engen
Lehrkräfte
ihren Ermessensspielraum selbst ein.
Dagegen
berücksichtigt
eine
ausgewogene
Bewertung
möglichst
viele
Kriterien,
um
ein
wirklich
umfassendes
Leistungsbild eines Schülers zu bekommen.
Welche
und
wie
viele
Kriterien
überhaupt
zur
Bewertung
herangezogen
werden
können,
hängt
von
der
Unterrichtsgestaltung
ab.
Lehrer
können
ihren
Unterricht
frei
nach
ihren
Vorstellungen
gestalten,
das
Schulgesetz
lässt
ihnen auch hier einen großen Handlungsspielraum.
Orientiert
sich
die
Unterrichtsgestaltung
überwiegend
an
aktiver
mündlicher
Mitarbeit,
ergeben
sich
daraus
auch
überwiegend
'mündliche'
Kriterien.
Bevorzugt
werden
dann
Gruppengespräche,
Vorträge,
Präsentationen
und
evtl.
Rollenspiele,
zu
deren
Teilnahme
die
Schüler
ausnahmslos
verpflichtet
werden
und
auch
stilleren
Schülern
keine
Wahlmöglichkeit lässt.
Transparenz
Die
Notengebung
soll
transparent
und
nachvollziehbar
sein,
es
ist
aber
nicht
vorgeschrieben,
die
Noten
in
der
Klasse
öffentlich bekannt zu geben.
Bei
Differenzen
zwischen
schriftlicher
und
mündlicher
Leistung
sind
Schüler
und
Eltern
berechtigt,
sich
die
Gründe
erklären
zu
lassen.
Es
reicht
nicht
aus,
wenn
eine
Lehrkraft
sagt,
der
Schüler
melde
sich
zu
wenig,
denn
in
die
mündliche
Note
fließen
auch
viele
andere
Unterrichtsbeiträge
ein
-
siehe
Kriterien Unterrichtsbeiträge.
Der
Begriff
„mündliche
Note“
ist
im
Grunde
irreführend,
weil
damit
meistens
nur
die
rein
mündliche
Mitarbeit
assoziiert
wird.
Die
mündliche
Note
setzt
sich
aber
aus
viel
mehr
Kriterien zusammen!
Die
meisten
Bundesländer
haben
im
Internet
(Kultusministerium)
ihre
Schulgesetze
und
Verordnungen
veröffentlicht.
Dazu
gehören
auch
Kriterien
für
die
Notengebung. Eine
Übersicht
über
die
Schulgesetze
der
einzelnen
Bundesländer
und
eine
Lehrplan-Datenbank
finden
Sie unter folgender Adresse:
Übersicht Lehrpläne: Ständige Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
- optional
hier
Was ist eigentlich die
„mündliche Note“
Die
Auswahl
und
Gewichtung
der
Kriterien
nehmen
Lehrkräfte
nach
fachlichem
und
pädagogischem
Ermessen
in
eigener
Verantwortung
vor.
Das
Schulgesetz
lässt
ihnen
hier einen breiten Ermessensspielraum.
Die
mündliche
Beteiligung
ist
also
nur
eines
von
vielen
Kriterien,
die
zur
Ermittlung
der
mündlichen
Note
herangezogen
werden
können.
Je
mehr
Kriterien
bewertet
werden,
desto
umfassender
ist
auch
das
Leistungsbild
eines
Schülers.
Es
gibt
demnach
keinen
Grund,
warum
stille
Schüler
in
der
Gesamtnote
schlechter
gestellt
werden müssten als ihre Mitschüler.
Die normative Leistungsbewertung
orientiert sich an einer festgelegten Norm und sondert jeden
aus, der nicht dieser Norm entspricht.
Persönliche Stärken und Schwächen der Schüler finden hierbei
keine Berücksichtigung, Potentiale werden oft weder erkannt
noch gefördert.
Mit einem festgelegten Rechenschema können Lehrer jederzeit
nachweisen, wie die Zeugnisnote ermittelt wurde und schützen
sich damit vor möglicher Kritik.
Zeugnisnoten sagen meist mehr über den Bewertungsmaßstab
eines Lehrers und dessen Beziehung zum Schüler, aber wenig
über die „objektive“ Schülerleistung aus.
Gründe
für
Noten
sind
auch
in
Protokollen
von
Versetzungskonferenzen
festgeschrieben
und
können
im
Konfliktfall
eingesehen
werden.
Die
Zeugnisnote
wird
aus
schriftlicher
und
mündlicher
Note
ermittelt.
Die
schriftliche
Note
wird
aus
den
Zensuren
der
Klassenarbeiten/Klausuren
gebildet.
Die
mündliche
Note
wird
aus
den
Unterrichtsbeiträgen
gebildet.
Das
prozentuale
Verhältnis
in
der
Bewertung
von
Klassenarbeiten
und
Unterrichtsbeiträgen
-
also
zwischen
schriftlicher
und
mündlicher
Note
-
ist
nicht
konkret
vorgeschrieben
und
wird
von
Lehrern
unterschiedlich
gehandhabt, in der Regel zwischen
40/60 bis 20/80
.
Die Unterrichtsbeiträge umfassen alle
Leistungen, die nicht Klassenarbeiten sind
Die
Unterrichtsbeiträge
sollen
höher
gewichtet
werden,
weil
sie
mehr
zu
einem
umfassenden
Leistungsbild
eines
Schülers
beitragen als die meist wenigen Klassenarbeiten.
Die
zu
bewertenden
Kriterien
der
Unterrichtsbeiträge
sind
in
den
Lehrplänen
der
einzelnen
Fächer
aufgeführt
und
können
z.B. sein:
Beispiel Schleswig-Holstein: